h) den anderen Auslagen Fr. 0.00 i) der Anklagegebühr Fr. 800.00 Total Fr. 2'627.50 7.2. Dem Beschuldigten werden die Gebühr sowie die Kosten gemäss lit. a, f, g und i im Gesamtbetrag von Fr. 2'627.50 auferlegt. 8. Der Beschuldigte trägt seine Parteikosten selber. -6- 9. Der Zivil- und Strafkläger trägt seine Parteikosten selber.