Am 01. Juni 2019 riss der Beschuldigte Pflanzen im Gartenanteil von B. aus, woraufhin B. das Fenster öffnete und verbal intervenierte. Der Beschuldigte begann B. erneut zu beschimpfen u.a. als "Schiessiputzer". In der Folge des Streits warf der Beschuldigte einen Stein (ca. 5 cm lang und 3 cm breit) in Richtung von B. an ihm vorbei durch das geöffnete Fenster ins Wohnzimmer ins 1. OG des Hauses. Der Sachschaden am Fahrrad (an Veloständer, Schutzblech und Lampe) betrug CHF 38.00. Strafantrag wurde am 04. Juni 2019 durch B. gestellt.