Am 06. Mai 2019 kam es ausserhalb des Wohnhauses zu Tätlichkeiten in Form von mehreren Schlägen mit der flachen Hand ins Gesicht, wobei einmal an das durch B. getragene Cap, und mehreren Stössen/Schlägen mit beiden (flachen) Händen gegen die Brust von B. durch den Beschuldigten. Im Hausflur hat der Beschuldigte B. an eine Wand gestossen. Weiter warf der Beschuldigte das Fahrrad von B. gegen einen Erdwall, und trat mit den Füssen darauf/dagegen, wobei dieses beschädigt wurde.