Daraufhin rechnete die Vorinstanz beim Beschuldigten mit einem monatlichen Einkommen von Fr. 2'800.00 (vorinstanzliches Urteil E. 3). Der Wegfall der Mietzinseinnahmen ist weder näher konkretisiert noch belegt. Es könnte sich betragsmässig jedoch um die in der Steuerveranlagung 2018 aufgeführten Fr. 3'700.00 - 16 -