Der Beschuldigte ist in einem 50%-Pensum bei der Gemeinde U. als Angestellter im Bereich [Funktion] tätig. Mit dieser Tätigkeit erzielte er im Jahr 2021 ein Nettojahreseinkommen in Höhe von Fr. 33'230.40 bzw. monatlich Fr. 2'769.15 (vgl. Lohnausweis 2021 in den Berufungsakten). Vor Obergericht gab er ein ungefähres monatliches Nettoeinkommen von Fr. 2'500.00 an (Protokoll der Berufungsverhandlung S. 12), was in etwa mit den Lohnabrechnungen Februar und März 2022 übereinstimmt. Im Januar 2022 verdiente er etwas mehr (vgl. Lohnabrechnungen Januar bis März 2022 in den Berufungsakten).