4.2.2. Beim Ausdruck "x-beinige Drecksfutze", mit welchem der Beschuldigte seine Schwester A. bezeichnet hat, handelt es sich um ein reines Werturteil und beinhaltet unbestrittenermassen einen Ausdruck grosser Missachtung. Der entsprechenden Bezeichnung kommt eine abwertende und ehrenrührige Bedeutung zu.