Die Darstellung von A. hingegen, die viele Beschimpfungen hingenommen, die gegen sie erhobenen Vorwürfe der Tätlichkeiten akzeptiert, ihre Strafe bezahlt (UA act. 149) und den Beschuldigten erst angezeigt hat, als die eigene Mutter, um deren Belange sie sich stark kümmere, zugunsten des Beschuldigten bei der Polizei ausgesagt hat, ist überzeugend und glaubhaft.