48 f. Fragen 9 ff.; UA act. 65 Frage 7), wobei sich die Parteien seit spätestens 2019 meiden (Protokoll der Berufungsverhandlung S. 9). Es gab regelmässig gegenseitige Provokationen und Beschimpfungen (vgl. unter anderem UA act. 49 Fragen 14 f.; UA act. 66 Frage 10; UA act. 82 Fragen 27 ff.). In Anbetracht dieser angespannten Situation ist es äussert unwahrscheinlich, dass der Beschuldigte noch niemals Beschimpfungen gegen einen Menschen bzw. A. ausgestossen hat (Protokoll der Berufungsverhandlung S. 10 f.). Die Darstellung von A. hingegen, die viele Beschimpfungen hingenommen, die gegen sie erhobenen Vorwürfe der Tätlichkeiten akzeptiert, ihre Strafe bezahlt (UA act.