Dies war gemäss dem Beschuldigten nicht so angedacht. Der Vorsorgeauftrag sei der Mutter einfach zur Unterschrift vorgelegt worden. Sie habe dazu nichts mehr sagen können (Protokoll der Berufungsverhandlung S. 10). Der Beschuldigte fühlt sich offensichtlich gegenüber seinen Geschwistern benachteiligt und ungerecht behandelt. C. mochte er seiner eigenen Aussage nach noch nie (UA act. 49 Fragen 14 f.), was A. bestätigte (Protokoll der Berufungsverhandlung S. 6). Treffen der Beschuldigte, die drei Geschwister und/oder C. aufeinander, kommt es regelmässig zu Streitigkeiten (vgl. UA act. 48 f. Fragen 9 ff.;