von D.. Die Brüder F. und E. und A. werfen dem Beschuldigten unberechtigte Bezüge vom Bankkonto von D. und Unterlassen von Mietzinszahlungen an D. vor (Protokoll der Berufungsverhandlung S. 3 und 9). Der Beschuldigte bestreitet die Vorwürfe (Protokoll der Berufungsverhandlung S. 9). Dass die Situation zwischen den Geschwistern angespannt ist, zeigen auch die Umstände um die Erstellung des Vorsorgeauftrages betreffend D.. Nicht der Beschuldigte, der mit D. im Zweifamilienhaus in U. und damit räumlich am nächsten mit ihr lebt, sondern A. ist von D. als Vorsorgebeauftragte bestimmt worden. Dies war gemäss dem Beschuldigten nicht so angedacht.