3.6.4. Aufgrund der gesamten Umstände sind keine Gründe ersichtlich, warum A. die Beschimpfung "x-beinige Drecksfutze" erfunden haben sollte. Wenn sie den Beschuldigten absichtlich und zu Unrecht hätte anzeigen wollen, hätte sie dies schon viel früher tun können. Dass sie eine ganz spezifische Beschimpfung zur Anzeige brachte, zudem erst, als ihr die Polizei gestützt auf ihre Ausführungen die Möglichkeit zur Anzeige erläutert hatte, spricht dafür, dass diese Beschimpfung tatsächlich so stattfand.