3.5.4. Der Beschuldigte bringt vor, dass D. bereits am 6. Mai 2019 nicht mehr gut hören konnte (UA act. 51 Frage 26). Er gab an, dass die Mutter am 6. Mai 2019 ein Hörgerät besessen habe (Protokoll Berufungsverhandlung S. 10). Auch A. bestätigte, dass die Mutter am 6. Mai 2019 nicht mehr gut hören konnte und ein Hörgerät hatte (Protokoll Berufungsverhandlung S. 3 und 5). Gestützt darauf muss davon ausgegangen werden, dass D. den Streit vom 6. Mai 2019 nur schlecht mithören konnte und einzelne Begriffe und somit auch eine mögliche Beschimpfung zum Nachteil von A. wohl kaum mitbekam. Auch deshalb ist ihre Aussage, dass der Beschuldigte nichts gemacht habe (UA act.