Als die Polizistin D. fragte, warum sie vorher nicht von sich aus von den Schimpfworten seitens von C. zum Nachteil des Beschuldigten erzählt habe, lachte sie (UA act. 99 Frage 40), was den Eindruck erzeugt, als wäre sie verlegen oder wolle von Gedächtnislücken ablenken.