der Polizistin bejahenden Antworten, Gedächtnislücken, Schwierigkeiten mit zeitlichen Einordnungen oder Verständnisschwierigkeiten in Bezug auf die Fragen Zweifel anzubringen. So hat sich D. auf die Frage, wann C. die Schimpfworte gemäss Frage 34 ("Missgeburt", "Superschlauer", "Drecksau") zum Beschuldigten gesagt haben soll, um ein Jahr vertan (UA act. 98 f. Fragen 38 f.). Zudem soll sich der Streit, anlässlich dessen C. dem Beschuldigten diese Schimpfworte gesagt haben soll, an einem Nachmittag ca. um 14.00 Uhr ereignet haben, sie sei vom Einkaufen gekommen (UA act. 99 Frage 43 und UA act. 101 Frage 62).