3.4. Die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg beantragte am 6. Mai 2021 die Abweisung der Berufung, unter Kostenfolge. 3.5. Am 16. Januar 2022 ordnete der Verfahrensleiter das mündliche Berufungsverfahren mit Befragung des Beschuldigten und A. an. 3.6. Die Berufungsverhandlung fand am 26. April 2022 statt. Das Obergericht zieht in Erwägung: