1.2. Auf Einsprache des Beschuldigten hin hielt die Staatsanwaltschaft Rhein- felden-Laufenburg mit Verfügung vom 8. September 2020 am Strafbefehl fest und überwies die Akten zur Durchführung des Hauptverfahrens an das Bezirksgericht Laufenburg. 2. 2.1. Anlässlich der Hauptverhandlung vor dem Präsidenten des Bezirksgerichts Laufenburg vom 5. Januar 2021, die zusammen mit der Hauptverhandlung im Verfahren ST.2020.61 gegen C. stattfand (Verfahrensnummer Bezirksgericht Laufenburg) bzw. SST.2021.66 (Verfahrensnummer Obergericht), wurden der Beschuldigte und C. als Beschuldigte und A. als Privatklägerin befragt.