Zwischen dem Beschuldigten einerseits und seinem Schwager C. und seiner Schwester A. andererseits kam es seit zirka ab März 2017 diverse Male zu verbalen, teilweise tätlichen Auseinandersetzungen. Am 06. Mai 2019 hat der Beschuldigte an seinem Wohnort in U., [Strasse und Hausnummer] anlässlich einer familiären Auseinandersetzung im Garten A. als «X-beinige Drecksfutze" beschimpft. A. erstattete am 04. August 2019 Anzeige wegen Beschimpfung. Ort: U., [Strasse und Hausnummer] Zeit: 06. Mai 2019, ca. 16.30 – 17.00 Uhr Dieses Verhalten ist strafbar gemäss: