Gegenstand Beschimpfung -2- Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. 1.1. Mit Strafbefehl vom 17. April 2020 sprach die Staatsanwaltschaft Rheinfel- den-Laufenburg den Beschuldigten wegen Beschimpfung gemäss Art. 177 Abs. 1 StGB schuldig. Sachverhalt: Beschimpfung Art. 177 Abs. 1 StGB Der Beschuldigte hat jemanden durch Wort, Schrift, Bild, Gebärde oder Tätlichkeiten in seiner Ehre angegriffen.