Der Privatkläger bringt vor, er habe der Beschuldigten Darlehen von insgesamt Fr. 75'000.00 gewährt, welche sie ihm zurückzuzahlen habe. Wie bereits dargelegt, sind sowohl die Überweisung über Fr. 10'000.00 vom 4. März 2014 als auch die Bargeldzahlungen über Fr. 65'000.00 zwischen dem 21. März 2014 und dem 12. Juni 2015 beweismässig erstellt. Somit bezieht sich die zu beurteilende Rückzahlungspflicht der Beschuldigten vorliegend auf Darlehen über insgesamt Fr. 75'000.00 (vgl. Ziff. 6).