9.2. Der Privatkläger beantragt, die Beschuldigte habe ihm im Zusammenhang mit den von ihm ausgerichteten Darlehen die Rückzahlung von gesamthaft Fr. 75'000.00 zuzüglich 5% Zins zu leisten. Zusätzlich seien dem Beschuldigten die Betreibungskosten von Fr. 103.30 zu bezahlen und der Rechtsvorschlag der Betreibung (Betreibungsnummer aaa; UA act. 163) vom 16. August 2017 zu beseitigen. Die Vorinstanz hat die Zivilforderung - 26 -