8.7. Die Beschuldigte bezieht ein monatliches Nettoeinkommen von Fr. 3'348.25 (vgl. Lohnabrechnung per Januar 2022, Beilagen der Verteidigung zur Berufungsverhandlung). Unter Berücksichtigung des 13. Monatslohns und eines Pauschalabzugs von 20% ergibt sich eine Tagessatzhöhe von Fr. 100.00. Es bleibt somit bei der von der Vorinstanz ausgefällten Geldstrafe von Fr. 8'000.00 (Fr. 100.00 x 80; vgl. E. 6.3).