8.4. Die Täterkomponente wirkt sich neutral aus. Die Beschuldigte hat keine Vorstrafen, ist berufstätig (vgl. Lohnabrechnung Januar 2022, Beilagen der Verteidigung zur Berufungsverhandlung) und lebt in normalen finanziellen Verhältnissen und ohne Schulden (vgl. UA act. 47). - 25 - 8.5. Zusammenfassend bleibt es – wie erwähnt – bei der von der Vorinstanz festgelegten Geldstrafe von 90 Tagessätzen.