7.3.2. Die Beschuldigte hat am 4. März 2014 ein Darlehen über Fr. 10'000.00 vom Privatkläger überwiesen bekommen. In der Folge bezog sie von ihm zwischen dem 21. März 2014 und dem 12. Juni 2015 weitere 19 Bargelddarlehen in der Höhe von Fr. 65'000.00. Dabei hat sie ihm stets versichert, diese Darlehen von gesamthaft Fr. 75'000.00 nach der Scheidung zurückzuzahlen. Trotz dieses Versprechens hat sie sich fortwährend geweigert, ihre Schuld schriftlich zu bestätigen (vgl. Ziff. 6). Stattdessen hat sie den Privatkläger wiederholt damit vertröstet, er werde das Geld schon zurückbekommen und müsse ihr einfach glauben und vertrauen (vgl. Ziff. 5.2.1.1). Trotz ihres Rückzahlungsversprechens ist die