Einvernahme jedoch "sofort" (vgl. UA act. 28 ff.) zugestimmt zu haben, nicht gegen seine sonst kongruente Darstellung der Geschehnisse. Der Privatkläger hat überdies konstant ausgesagt, er habe wiederholt versucht, von der Beschuldigten eine Schuldanerkennung zu bekommen, wobei er jedoch immer gescheitert sei. Insbesondere hat er aussagekräftig beschrieben, wie erbost die Beschuldigte jeweils über die entsprechende Bitte gewesen sei und dass sie einmal eine vorgelegte Schuldanerkennung vor seinen Augen zerrissen habe. Ebenfalls habe sie ihm mehrmals gesagt, sie werde sich das Leben nehmen oder das Ganze seinen Kindern erzählen, obwohl er die Sache habe geheim halten wollen (vgl. UA act.