Er habe sie nie gebeten, etwas zurückzuzahlen. Auf die Frage hin, weshalb der Privatkläger Darlehen erfinden sollte, hat die Beschuldigte zu Protokoll gegeben, er habe ihr Avancen gemacht und versucht, sie zu küssen und anzufassen, was sie habe verweigern müssen. Sie habe auch seine Nummer sperren lassen müssen, weil er sie nachts telefonisch belästigt habe. Er habe diese Sache erfunden, weil sie seine Zuneigung nicht erwidert habe. Ausserdem glaube sie, es gäbe einen Zusammenhang mit seiner neuen Freundin, der Zeugin G. (vgl. UA act. 43 ff., UA act. 49 f.).