Sie habe sich während dem Telefonat nicht bereit erklärt, eine Schuldanerkennung zu unterschreiben. Sie habe gesagt, er solle ihr vertrauen. Sie sei eher empört gewesen und habe gesagt, er verlange etwas von ihr, was gar nicht nötig sei. Er solle ihr einfach glauben, ihr vertrauen. Sie sei sehr erbost und verärgert gewesen und habe auch sehr genervt gewirkt (vgl. UA act. 37 ff.).