Geld mehr gebe. Er habe gedacht, wenn die Scheidung durch sei, bekomme er das Geld. Sie habe die Schuldanerkennung nie unterschrieben. Sie habe immer gesagt, er solle aufhören danach zu fragen und ihr vertrauen. Der Anwalt habe ihr gesagt, während der Scheidung nichts zu unterschreiben. Sie habe nach der Scheidung eine Wohnung zu verkaufen und er müsse keine Angst haben, da gebe es schon Geld. Das Geld sei von seiner Seite nicht als Geschenk gedacht gewesen. Er sei grosszügig und gebe Geld, aber das müsse man wiedergeben (vgl. UA act. 30 ff., GA act. 23 ff., Protokoll der Berufungsverhandlung S. 3 ff.).