So habe sie immer gesagt, er müsse keine Angst um das Geld haben, er bekomme es sicher wieder zurück. Sie könne den Geldbetrag jedoch erst zurückzahlen, wenn ihre Scheidung vorbei sei. Sie habe ihm dies mehrfach versichert und er habe darauf vertraut. Als er ihr eine Schuldanerkennung zur Unterschrift vorgelegt habe, habe sie das Blatt zerrissen. Er habe immer wieder eine schriftliche Bestätigung verlangt, doch sie sei jedes Mal wütend geworden und habe sogar gedroht, sie würde zugrunde gehen oder sich das Leben nehmen, sofern er ihr kein - 15 -