Auch habe er ihr gesagt, dass er eine Bestätigung wolle, dass er ihr das Geld geliehen habe. Erstmals auf die Rückzahlung angesprochen habe er sie eigentlich in diesem Moment, als er ihr das Geld überwiesen habe. Sie habe aber nichts unterschreiben wollen, solange die Scheidung nicht durch gewesen sei. Das sei auch bei den nachfolgenden Geldübergaben so gewesen, als er sie jeweils um eine Schuldanerkennung gebeten habe. Es sei der Beschuldigten von Anfang an klar gewesen, dass es sich um ein Darlehen handle, welches sie zurückzahlen müsse. So habe sie immer gesagt, er müsse keine Angst um das Geld haben, er bekomme es sicher wieder zurück.