So habe die Beschuldigte ihm am Abend des 31. Januar 2014, nachdem sie sich an der Generalversammlung des E. kennengelernt hätten, ihr Leid geklagt, wonach sie wegen Lärmbelästigung sofort aus der Wohnung in V. ausziehen müsse und deshalb Geld benötige. Sie halte es nicht mehr aus und müsse so schnell wie möglich ausziehen, noch bevor der Mietvertrag auslaufe. Er habe dem Darlehen sofort zugestimmt, er habe dieser Frau einfach helfen wollen. Er habe ihr gesagt, dass er ihr Fr. 10'000.00 geben könne, aber über die Bank. Auch habe er ihr gesagt, dass er eine Bestätigung wolle, dass er ihr das Geld geliehen habe.