5.1.2. 5.1.2.1. Der Privatkläger hat eine persönliche Notiz der einzelnen Beträge und der dazugehörigen Übergabedaten erstellt. Die entsprechende Aufstellung ist in seiner "Fälligstellung" der Darlehensforderungen vom 27. März 2017 zuhanden der Beschuldigten ersichtlich und wird in seiner Strafanzeige vom 10. November 2017 entsprechend aufgeführt (vgl. UA act. 161, UA act. 138 ff.). Dass er die Beträge jeweils für sich notiert habe, sagte der Beschuldigte bereits anlässlich der polizeilichen Einvernahme vom 26. März 2018 aus (vgl. UA act. 32). Dies bestätigte er zudem anlässlich der Berufungsverhandlung vom 16. Februar 2022. Er habe die Beträge jedes Mal zuhause notiert;