von den Fr. 75'000.00, aufgrund welcher der Privatkläger Anzeige gegen sie erstattet habe. Entgegen seinen Behauptungen habe sie ihm nie über Probleme geklagt und habe ihn auch nie um Geld gebeten. Sie habe nur die Fr. 10'000.00 am 4. März 2014 vom Privatkläger überwiesen erhalten. Sie könne die Aussage des Privatklägers, dass es sich total um einen Betrag von Fr. 75'000.00 handle, nicht bestätigen. Sie wisse auch nichts von einem Telefonat mit dem Privatkläger, in welchem sie bestätigt haben soll, insgesamt Fr. 75'000.00 von ihm erhalten zu haben. Es stimme nicht, dass sie ihn immer wieder nach Geld gefragt habe und ihn stark unter Druck gesetzt habe, als er nichts mehr habe geben wollen.