Es seien verschiedene Beträge genannt worden; sie habe, so glaube sie, von Fr. 30'000.00 gehört, es sei aber auch mal die Rede von Fr. 35'000.00 oder Fr. 40'000.00 gewesen. Sie wisse es nicht mehr genau (vgl. Protokoll Berufungsverhandlung S. 12). Darüber hinaus bestätigte die Zeugin G., dass der Privatkläger ihr bereits 2015 davon berichtet habe, einer Frau Fr. 75'000.00 in Raten gegeben zu haben und dass er das Geld wieder zurückwolle. Dies habe ihn sehr bedrückt (vgl. Protokoll Berufungsverhandlung S. 11). Weiter habe er eine handschriftliche Liste mit den Beträgen gemacht, welche sie einmal gesehen habe (vgl. Protokoll Berufungsverhandlung S. 12).