5.1.1.2. Die Aussagen des Privatklägers, wonach er der Beschuldigten neben der unstrittigen Überweisung von Fr. 10'000.00 noch weiteres Geld gegeben habe, werden im Wesentlichen von der Zeugin G. gestützt. Die Zeugin will ein Telefongespräch zwischen dem Privatkläger und der Beschuldigten mitgehört haben, in welchem die Beschuldigte dies bestätigt habe. Die Zeugin G. hat sich diesbezüglich erstmals anlässlich ihrer Einvernahme vom 22. Juni 2018 geäussert. Dort hat sie ausgesagt, der Privatkläger habe ihr schon vor dem Telefonat von der Beschuldigten und was da gelaufen sei erzählt. Sie hätten vorgängig darüber gesprochen und das Ganze kurz angeschaut.