3. 3.1. Mit Berufungserklärung vom 5. März 2021 beantragte die Beschuldigte, die Ziffern 2 bis 6 des Urteils des Bezirksgerichts Rheinfelden vom 6. Oktober 2020 seien aufzuheben. Die Beschuldigte sei vom Vorwurf des mehrfachen Betrugs gemäss Art. 146 StGB freizusprechen und die Zivilklage des Privatklägers sei abzuweisen, eventualiter auf den Zivilweg zu verweisen. Dies unter den üblichen Kosten- und Entschädigungsfolgen sowohl des erst- als auch des zweitinstanzlichen Verfahrens. 3.2. Mit Berufungsbegründung vom 29. April 2021 hielt die Beschuldigte an ihren Berufungsanträgen fest.