6.2 Die Gerichtskasse Rheinfelden wird angewiesen, dem Verteidiger der Beschuldigten, lic. iur. Cornel Wehrli, Rechtsanwalt […], den Betrag von Fr. 3'590.15 (30 % des Betrags gemäss Ziff. 6.1.) zu bezahlen. Im Übrigen trägt die Beschuldigte ihre Kosten selber. 6.3 Die Kostennote des Vertreters des Zivil- und Strafklägers, MLaw Michael Ritter, Rechtsanwalt […], wird im Umfang von Fr. 13'129.90 (inkl. Fr. 938.70 MwSt.) richterlich genehmigt. 6.4 Die Beschuldigte wird verpflichtet, dem Zivil- und Strafkläger dessen Parteikosten im Gesamtbetrag von Fr. 13'129.90 zu ersetzen."