5. Die Verfahrenskosten bestehen aus: a) der Entscheidgebühr von Fr. 1'200.00 b) der Anklagegebühr von Fr. 1'400.00 c) den Kosten für die unentgeltl. Verbeiständung von Fr. 0.00 d) den Kosten für Übersetzungen von Fr. 0.00 e) den Kosten für Gutachten von Fr. 0.00 f)