4. In Gutheissung der Zivilklage des Privatklägers A. wird die Beschuldigte verpflichtet, ihm Schadenersatz von Fr. 75'000.00 zzgl. 5 % Zins seit 15. Mai 2017 sowie die Betreibungskosten von Fr. 103.30 zu bezahlen. Gleichzeitig wird der Rechtsvorschlag gegen die Betreibung vom 16. August 2017 (Betreibungs-Nr.: aaa) beseitigt.