Unter Kosten- und Entschädigungsfolge (zzgl. MwSt.) zu Lasten der Beschuldigten, wobei die Entschädigung des Privatklägers im Umfang der eingereichten Honorarnote festzusetzen sei." 2.3. Die Beschuldigte stellte anlässlich der Hauptverhandlung folgende Anträge: "1. Die Angeklagte sei von Schuld und Strafe freizusprechen. 2. Die Zivilforderung sei abzuweisen. Eventualiter auf den Zivilweg zu verweisen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen." Zusätzlich stellte sie folgenden Verfahrensantrag: "Es sei die Einvernahme von Frau G. aus den Akten zu entfernen."