"1. Die Beschuldigte sei wegen mehrfachen Betrugs sowie mehrfacher Nötigung schuldig zu sprechen und angemessen zu bestrafen. 2. Im Zivilpunkt sei die Beschuldigte adhäsionsweise zu verpflichten, dem Privatkläger CHF 75'000.00 zzgl. 5% Zins seit 15. Mai 2017 sowie die Betreibungskosten von CHF 103.30 zu bezahlen und es sei der Rechtsvorschlag gegen die Betreibung vom 16. August 2017 (Betreibungs-Nr. aaa) zu beseitigen. 3. -5-