1. Einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je CHF 110.00, bedingt aufgeschoben bei einer Probezeit von 2 Jahren. 2. Einer Busse von CHF 2'400.00. Bei schuldhafter Nichtbezahlung tritt an Stelle der Busse eine Ersatzfreiheitsstrafe von 22 Tagen. 3. Den Kosten - Strafbefehlsgebühr CHF 1'300.00 Rechnungsbetrag CHF 3'700.00 Über Auslagen, die nach Erlass des vorliegenden Strafbefehls eingehen, wird separat verfügt. 4. Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen. 5. Die Zivilforderung von CHF 75'000.00 wird auf den Zivilweg verwiesen.