Der Privatkläger hat bereits nach der Gewährung von insgesamt CHF 17'000.00 die Beschuldigte um Rückzahlung des Darlehens ersucht. Diese wurde ihm zugesichert, da nach der Scheidung aus dem Verkauf der ehelichen Liegenschaft das Geld zur Verfügung stehen würde. Die Beschuldigte hat sich wiederholt und vehement geweigert, eine Schuldanerkennung z.G. des Privatklägers zu unterzeichnen. Ihr -3-