Diese Beträge hat der Privatklägerin der Beschuldigten jeweils in bar übergeben. Die Beschuldigte hatte versichert, die Darlehen zurück zu zahlen, sobald ihre Scheidung beendet sei. Vom April 2014 bis Juni 2015 sind zahlreiche weitere Darlehen zwischen CHF 1'000.00 und CHF 6'000.00 erfolgt. Insgesamt hat die Beschuldigte CHF 75'000.00 als Darlehen vom Privatkläger erhalten. Die einzelnen Darlehensbeträge wurden an den jeweiligen Wohnadressen der Beschuldigten oder am Wohnort des Privatklägers der Beschuldigten übergeben.