Der Beschuldigte und die Privatklägerin haben sich am 31.01.2014 an einer Vereinsversammlung des E. kennen gelernt. Im Anschluss bat die Beschuldigte den Privatkläger um ein kleines Darlehen. Sie habe finanzielle Probleme wegen ihrer Scheidung/Wohnsituation. Der Privatkläger hat ihr am 04.03.2014 CHF 10'000.00 als Darlehen überwiesen. Innerhalb von wenigen Wochen ist es auf Bitten der Beschuldigten zu weiteren Darlehen zwischen CHF 3'000.00 und CHF 4'000.00 gekommen. Diese Beträge hat der Privatklägerin der Beschuldigten jeweils in bar übergeben.