In Anbetracht der vorstehenden Ausführungen sowie unter Berücksichtigung angemessener Honorarnoten in vergleichbaren Fällen – das Obergericht verfügt bei rund 300 Berufungen pro Jahr über einen grossen Erfahrungswert – ergibt dies gesamthaft einen um 15 Stunden 50 Minuten reduzierten Aufwand von 19 Stunden 30 Minuten. Hinzu kommen die Auslagen von Fr. 578.65 und die gesetzliche Mehrwertsteuer, woraus eine Entschädigung für das Berufungsverfahren von gerundet Fr. 4'825.00 resultiert.