Der Aufwand für Vorbereitung Verhandlung und das Plädoyer von gesamthaft 2 Stunden 15 Minuten ist um 45 Minuten auf 1 Stunde 30 Minuten zu kürzen. Es erfolgte im Wesentlichen neu ein Hinweis auf ein Urteil des Bundesgerichts. Es wurde ein prägnantes Schlussplädoyer mit einer Zusammenfassung bzw. einer Rekapitulation gehalten. Entsprechend geringer fällt der notwendige und verhältnismässige Aufwand aus, zumal auf die Einvernahme des Beschuldigten nur ad hoc reagiert werden und dies nicht vorbereitet werden konnte.