seines Alters konnte D. noch nicht verstehen, welche Handlungen ihm widerfuhren, er nahm diese jedoch als irritierend wahr (GA act. 114). Körperliche Verletzungen wurden ihm nicht zugefügt und auch seine psychische Verfassung scheint stabil zu sein (GA act. 114). Das Verschulden des Beschuldigten wurde als nicht mehr leicht taxiert. Er missbrauchte seine Vertrauensstellung als Betreuer in der Kita, um seine sexuellen Fantasien befriedigen zu können. Es ist nicht zu bagatellisieren, dass der Beschuldigte dabei den Penis von D. (kurz) in den Mund nahm.