7. Zivilforderungen 7.1. Die Vorinstanz hat die Zivilklage des Privatklägers A. teilweise gutgeheissen und ihm Schadenersatz in der Höhe von Fr. 350.00 sowie eine Genugtuung von Fr. 15'000.00, beides nebst Zins zu 5 % ab 21. Juli 2017, zugesprochen. In tatsächlicher Hinsicht ist nicht erstellt, dass der Beschuldigte die angeklagten Handlungen zum Nachteil von A. begangen hat, weshalb er diesbezüglich von Schuld und Strafe freizusprechen ist. Der Sachverhalt ist gestützt auf das Beweisergebnis auch hinsichtlich der zivilrechtlich - 18 -