Das über den Beschuldigten eingeholte Gutachten vom 1. Oktober 2019 (UA act. 375 ff.) attestiert ihm eine insgesamt moderate Rückfallgefahr (UA act. 427). Der Gutachter Dr. med. L. führt bezüglich des Rückfallrisikos aus, dieses bestehe aufgrund der Persönlichkeitsakzentuierung mit Unreife und Unsicherheit, insbesondere hinsichtlich der psychosexuellen Entwicklung bzw. Orientierung. Diese Persönlichkeitsakzentuierung, welche keine psychische Störung im engeren Sinne sei, bestehe zwar fort, könne jedoch mittels einer persönlichkeits- und sexualitätsorientierten Psychotherapie - 15 -