5.4.2. Der Beschuldigte weist keine Vorstrafen auf. Er lebt alleine in stabilen Verhältnissen und geht einer geregelten Arbeit nach. Nach der vorläufigen Festnahme und nach Verlust seiner damaligen Arbeitsstelle in der Kita bemühte er sich um eine neue Anstellung. Er zeigte sich, wenn auch nicht von Beginn an, geständig sowie einsichtig und reuig und entschuldigte sich bei den Betroffenen. Er organisierte aus eigenem Antrieb eine wie vom Gutachter Dr. med. L. empfohlene Psychotherapie und besucht diese seit September 2020 regelmässig.